12. November 2014
Anti Doping – Neuer Gesetzesentwurf
Zwei Jahre Sperre – das war bislang die gängige Bestrafung für dopende Spitzensportler. Nun drohen härtere Konsequenzen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht Haftstrafen von bis zu drei Jahren vor. Dealer und Ärzte müssen ebenfalls mit Strafen rechnen.
Die Bundesregierung hat sich nach langer Debatte auf ein Anti-Doping-Gesetz verständigt. Spitzensportler, die verbotene Substanzen einnehmen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch präsentieren wollen.
Schon der Besitz zieht künftig Haftstrafen nach sich
Mit dem neuen Gesetz sollen nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” (Dienstagsausgabe) zum ersten Mal gezielt Sportler bestraft werden können, die sich mit Doping einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Freizeitsportler sollen von den Strafvorschriften ausgenommen werden. Unter das neue Gesetz fallen lediglich Athleten, die mit dem Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen oder in einem der Testpools der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) erfasst sind. Dies betrifft etwa 7000 deutsche Athleten. Wenn ein ausländischer Sportler in der Bundesrepublik gegen das Gesetz verstößt, kann er ebenfalls belangt werden. Das Gesetz erlaubt auch Geldstrafen. Dadurch kann Athleten der Vorteil genommen werden, den sie ungerechtfertigt mit Preisgeldern erzielt haben.
Mit dem Gesetz sollen aber nicht nur die Leistungssportler bestraft werden können, die gedopt haben. Auch der reine Erwerb oder Besitz dieser Stoffe wird geahndet, dafür ist ein Strafmaß von bis zu zwei Jahren Haft vorgesehen. Das Gesetz untersagt den Besitz ohne jede mengenmäßige Beschränkung. Auch dadurch wird die Strafverfolgung erleichtert.
Schiedsgerichtsbarkeit des Sports wird als zulässig erklärt
Das Dopinggesetz soll im Frühjahr 2015 vom Kabinett beschlossen werden. Mit ihm will die Regierung die Gesundheit der Athleten schützen und die Chancengleichheit bei Sportveranstaltungen sichern. Bisher konnten die Ermittler nur einige Vorschriften im Arzneimittelgesetz nutzen, um gegen Doper vorzugehen. In der Praxis waren diese aber meist unzureichend. Staatsanwälte forderten deshalb schon lange schärfere Regeln. Das Abschreckungspotenzial durch mögliche staatliche Ermittlungen ist wesentlich höher als das durch die bisher dominierenden reinen Sportgerichtsverfahren. So sagte der frühere Radprofi Erik Zabel, seine Kollegen und er hätten bei der Tour de France mehr Angst vor den Razzien der französischen Polizei gehabt als vor dem Anti-Doping-Kontrollsystem der Sportverbände.
Das neue Gesetz sieht noch weitere Erleichterungen für die Ermittler vor. So soll es Landesregierungen erlaubt werden, die Doping-Verfahren bei bestimmten Gerichten zu konzentrieren. Dadurch könnten besonders erfahrene Juristen gegen die Sportler vorgehen. Außerdem wird die Weitergabe von Daten durch Gerichte und Staatsanwälte an die Nada erleichtert. Bisher waren die Behörden unter Verweis auf eine unklare Rechtslage manchmal nicht bereit, Informationen zu Dopern zu übermitteln.
Die Schiedsgerichtsbarkeit des Sports wird in dem Gesetz für zulässig erklärt. Diese war von Athleten wie Claudia Pechstein infrage gestellt worden. Die Sportgerichte können mit vergleichsweise kurzen Beweisverfahren lange Sperren gegen Sportler verhängen. Das neue Gesetz sieht außerdem Strafen für Ärzte und Dealer vor, die Dopingmittel verabreichen oder vertreiben.
Quelle: Online FOCUS