8. November 2012
Änderung im Regelwerk für Musikformen
Liebe Trainer und Sportler.
Im Regelwerk für Musikformen wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Wichtige Änderung zu den Waffen unter Punkt 6: Zustand der Wettkampf-Waffe(n)
Änderung unter Punkt 6: Zustand der Wettkampf-Waffe(n), Seite 5
Bei der WAKO Deutschland dürfen nur Wettkampfwaffe(n), sogenannte „Anscheinswaffen“ verwendet werden, die ausschließlich zu sportlichen Zwecken genutzt werden.
Die Wettkampfwaffe(n) sind vom volljährigen Sportler oder bei minderjährigen Sportlern von den Erziehungsberechtigten, in einem abgeschlossenen Behältnis zu den Wettkämpfen zu transportieren und zu verwahren.
Waffen die nach dem Deutschen Waffengesetz in Deutschland nicht erlaubt sind: (Z.B. Nunchakus) dürfen auf Wettkämpfen der WAKO Deutschland nicht zum Einsatz kommen.
Jeder Sportler ist eigenverantwortlich……….usw.
In der Rubrik, 11 Altersklassen, Seite 6 wurde der folgenden Zusatz eingefügt:
Waffenformen dürfen erst ab der Kategorie Junioren B, im Hard- wie auch im Softstyle Bereich gelaufen werden.
I.A. Werner